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CAROLINE SCHMID . DESIGNSCHMIDE

CORPORATE PRINT DESIGN . ART DIREKTION

IMPRESSUM

AGB

 

DESIGNSCHMIDE caro schmid

5020 Salzburg . Austria
+4369911082136

caro@designschmide.at www.designschmide.at


umsatzsteuer-identifikationsnummer (UID): ATU68519123

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
(Stand 04/2014)
von
designschmide . caro schmid
5020 Salzburg
Österreich

im folgenden Agentur genannt.

1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Agentur designschmide . caro schmid (im Folgenden „Agentur“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit der Kundin/dem Kunden sind nur wirksam, wenn diese von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen der Kundin/des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen die AGB der Kundin/des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dies wurde ausdrücklich anders schriftlich im Angebot ausgewiesen.

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten der Kundin/des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des von der Kundin/vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.

2.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind von der Kundin/ dem Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen – sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird – ab Eingang bei der Kundin/beim Kunden freizugeben. Sollte vom Kunden/der Kundin keine fristgerechte Reaktion erfolgen, gelten sie als von der Kundin/vom Kunden genehmigt.

2.3 Die Kundin / der Kunde wird sicherstellen, dass alle für die Erbringung der von der Agentur geschuldeten Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbracht werden, sowie (soweit erforderlich) alle organisatorischen Voraussetzungen im Betrieb des Kunden/der Kundin geschaffen sind.
Insbesondere wird der Kunde/die Kundin alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind sowie die bedarfsgerechte Steuerung und Kontrolle der eigenen Mitarbeiter und Kapazitäten sicherstellen. Die Agentur wird von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde/die Kundin trägt den Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner/ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben oder unterlassenen Mitwirkungen von der Agentur wiederholt oder übernommen werden müssen oder verzögert werden; die Verrechnung des Mehraufwandes erfolgt nach Punkt 6.1.

2.4 Die Kundin / der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Texte, Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht für eine Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält die Kundin/der Kunde die Agentur schad- und klaglos; die Kundin/der Kunde hat der Agentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

2.5 Für die Abgabe von Kostenvoranschlägen wird ein Entgelt vereinbart. Überdies verpflichtet sich der Kunde die Kosten für allfällige Vorentwürfe und Vorbereitungsarbeiten entsprechend dem vereinbartem Stundensatz zu vergüten, selbst, wenn es nicht zu einer Durchführung des Konzeptes kommt.

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

3.2 Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung notwendige Aufträge im Namen und auf Rechnung der Kundin/des Kunden an Dritte zu erteilen. Die Kundin/der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich die entsprechende Vollmacht. Die Agentur verpflichtet sich diesen Dritten/diese Dritte sorgfältig auszuwählen und darauf zu achten, dass diese/dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen AuftragnehmerInnen keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Es gelten die AGB der jeweiligen AuftragnehmerInnen.

3.4 Wird von der Agentur ein Produkt oder eine Dienstleistung vermittelt oder werden Fremdleistungen in Auftrag gegeben, übernimmt die Agentur keinerlei Haftung, die Anwendung des § 1313a ABGB wird sohin ausgeschlossen.

4. Termine
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten beziehungsweise von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung im Falle von verbindlich vereinbarten Liefer- oder Leistungsfristen (4.1) von der Agentur aus unverschuldeten Gründen (z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse), ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde/ die Kundin und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bis zur Erklärung des Rücktritts von der Agentur erbrachte Leistungen sind aber jedenfalls aliquot zu bezahlen; mindestens sind 50 % der gesamten Auftragssumme bzw. des Kostenvoranschlages vom Kunden/der Kundin zu bezahlen.

4.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann die Kundin/der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem die Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt wurde und diese fruchtlos verstrichen ist. Bis zur Erklärung des Rücktritts von der Agentur erbrachte Leistungen sind aber jedenfalls aliquot zu bezahlen; mindestens sind 50 % der gesamten Auftragssumme bzw. des Kostenvoranschlages zu bezahlen. Schadenersatzansprüche der Kundin/des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug bei verbindlich vereinbarten Liefer- oder Leistungsfristen sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Kunden/die Kundin.

5. Vorzeitige Auflösung
5.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die die Kundin/der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) die Kundin/der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlung noch eine taugliche Sicherheit leistet;

d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn die Kundin/der Kunde seine Zahlungen einstellt.

5.2 Im Falle der Erklärung der vorzeitigen Auflösung durch den Kunden/die Kundin oder durch die Agentur sind die bis zur Erklärung von der Agentur erbrachte Leistungen jedenfalls aliquot zu bezahlen; mindestens sind 50 % der gesamten Auftragssumme bzw. des Kostenvoranschlages zu bezahlen.

6. Honorar
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Bei einem vereinbarten Stundenhonorar ist die Agentur berechtigt, die erbrachten Stundenleistungen jederzeit abzurechnen. Der Kunde/die Kundin verzichtet auf die Einrede der mangelhaften Erfüllung (§10 52 ABGB). Die Agentur ist berechtigt, Vorauszahlungen in der Höhe von bis zu 50 % der voraussichtlichen Auftragssumme bzw. des Kostenvoranschlages zu verlangen.

6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Alle der Agentur erwachsende Barauslagen sind jedenfalls vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.

6.3 Kostenvoranschläge von der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur die Kundin/den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
Die Kostenüberschreitung gilt als von der Kundin/vom Kunden genehmigt, wenn die Kundin/der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis zu 15 % des gesamten Auftragsvolumens des Kostenvoranschlages ist eine Sonderverständigung nicht erforderlich.

6.4 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer aus einem in der Sphäre der Kundin/vom Kunden liegenden Grund nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt die Kundin/der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an die Agentur zurückzustellen.

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Honorar ist innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Agentur.

7.2 Bei Zahlungsverzug der Kundin/des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich die Kundin/der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragte Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges der Kundin/des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden/ der Kundin abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

7.4 Die Kundin/der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung der Kundin/des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

8. Eigentumsrecht und Urheberrecht
8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde / die Kundin ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen;
die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Kundin/der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf die Kundin/der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich für und in Österreich nutzen.
Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

8.2 Änderungen beziehungsweise Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch die Kundin/den Kunden oder durch für diese/diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – der Urheberin/des Urhebers zulässig.

8.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und der Urheberin /dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur beziehungsweise von Werbemitteln, für die der Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist für den Fall des Ablaufs eines abgeschlossenen Agenturvertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

8.5 Für Nutzungen gemäß Punkt 8.4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. beziehungsweise. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte beziehungsweise ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

8.6 Die Kundin/der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars, jedenfalls jedoch 50 % des ursprünglich für die Erbringung der widerrechtlich genutzten Leistung vereinbarten Entgeltes.

9. Kennzeichnung
9.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen der Kunden, auf sich und allenfalls auf die Urherberin/den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden/ der Kundin dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

9.2 Die Agentur ist, vorbehaltlich des jederzeit möglichen schriftlichen Widerrufs des Kunden/der Kundin, dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website namentlich auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

9.3 Die Agentur behält sich das Recht vor, den Namen und ggf. das Logo des Kunden / der Kundin als Referenz auf seiner Website aufzuführen und auf dessen Website zu verlinken.

10. Gewährleistung
10.1 Die Agentur haftet (mangels anderer schriftlicher Vereinbarung) nur für Bemühen, nicht für Erfolg. Der Kunde / die Kundin nimmt zur Kenntnis, dass die künstlerische und grafische Gestaltung überwiegend Fragen des Geschmacks und der persönlichen Vorliebe sind. Daher wird jede Gewährleistung für künstlerische und grafische Gestaltung, Design, Textgestaltung und Farbwahl ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche stehen dem Kunden/der Kundin ausschließlich für die technische Umsetzung zu.
10.2 Die Kundin/der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich – jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur (verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben) – schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

10.3 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht der Kundin/dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist (zumindest eine Frist von 21 Tagen) beheben, wobei die Kundin/der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Wandlung steht modular Plus ein angemessenes Benützungsentgelt von 1 % des Werklohnes pro Tag der (auch fehlerhaften) Nutzung durch den Kunden/die Kundin zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden/der Kundin die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf ihre/seine Kosten durchzuführen.

10.4 Es obliegt der Kundin/dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheberInnen- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese von der Kundin/vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

10.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde/die Kundin ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

11. Haftung und Produkthaftung
11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden der Kundin/des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat die/der Geschädigte zu beweisen.

11.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahmen) gegen die Kundin/den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur der Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten der Kundin/des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; die Kundin /der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden/der Kundin verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

12. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Die Kundin/der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die von der Kundin/vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden/der Kundin sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Die Kundin/der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post (Newsletter) zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

13. Vertraulichkeit
Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge der Kundin/des Kunden, wie überhaupt dessen interner, streng vertraulich behandeln. Dies gilt ebenso für den Kunden die Agentur betreffend.

14. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und der Kundin/dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Erfüllungsort ist die Landeshauptstadt Salzburg. Bei Versand geht die Gefahr auf die Kundin/den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. Gerichtsstand ist Österreich!

15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und der Kundin/dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für die Landeshauptstadt Salzburg sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, die Kundin/den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

 

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